Mediation

Unter Mediation wird ein strukturiertes, unter dem Schutz der absoluten Vertraulichkeit stehendes Verfahren bezeichnet. Bei einer Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren. Der Begriff der Mediation wird am besten erfasst durch Vermittlung, Ausgleich, Versöhnung. Die zentrale Leistung des Mediators ist in der Vermittlung zu sehen. Das häufig zwischen den Konfliktparteien abgesprochene Gespräch wird mit seiner Hilfe wieder aufgenommen und das oftmals verzerrte Bild der streitenden Parteien voneinander dadurch einer grundlegenden Korrektur zugeführt.

Die wesentliche Besonderheit einer Mediation besteht darin, dass die Konfliktparteien unter Anleitung und Mitwirkung des Mediators in die Lage versetzt werden und Unterstützung erhalten, selbst an einer Konfliktlösung zu arbeiten und eine Konfliktlösung zu finden, die ihren eigenen Interessen gerecht wird. Dabei entspricht es dem Wesen der Mediation, dass die Konfliktparteien die Leitung der Verhandlungen zur eigentlichen Konfliktbearbeitung einem qualifizierten Mediator übertragen.

Ausgleich bedeutet im Rahmen einer Mediation in erster Linie den Ausgleich von Interessen. Da das Ergebnis einer Mediation in die Zukunft gerichtet ist und eine tragfähige zukunftsorientierte Lösung anstrebt, ist die versöhnliche Komponente einer Mediation im Wesentlichen auch auf eine künftige funktionierende Kommunikation der Parteien gerichtet.